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atriga Inkasso |
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Ihr Schuldner hat unerwartet (vermeintlich) erhebliche Einwände gegen die geltend gemachte Forderung im Rahmen des atriga Inkassoverfahrens erhoben oder gegen den gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt.
Es ist der atriga GmbH als Inkassounternehmen, aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes, nicht gestattet, die rechtliche Klärung einer bestrittenen Forderung herbeizuführen. Als Informationsgeber stehen wir Ihnen aber auch weiterhin zur Seite. Ein Vertragsanwalt der atriga GmbH führt das Klageverfahren für Sie ab einer Hauptforderungshöhe von EUR 300,00 durch.
Vereinfachtes, schematisches Ablaufsdiagramm |
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| Ablauf |
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Ihr Schuldner hat unerwartet (vermeintlich) erhebliche Einwände gegen die geltend gemachte Forderung im Rahmen des atriga Inkassoverfahrens erhoben oder gegen den gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. |
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Wir informieren Sie in Ihrem DebitManager über die Höhe des notwendigen Anwalts- und Gerichtskostenvorschusses für das Klageverfahren, der von der Höhe Ihrer Forderung abhängig ist.
Ihr Schuldner ist zur Erstattung dieser Auslagen gesetzlich verpflichtet, soweit Ihrer Klage in vollem Umfang stattgegeben wird. |
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Sie bestätigen die Beauftragung und überweisen den Vorschuss. |
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Unsere Vertragsanwälte führen - in Abstimmung mit Ihnen - das Klageverfahren durch. |
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Nach Vorliegen des vollstreckbaren Titels erfolgt auf Ihren Wunsch hin die Übernahme in den Verfahrensschritt Einziehungsverfahren. |
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Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Konditionen & Preise. |
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