 |
atriga Inkasso |
|
|
|
| Wenn nichts anderes mehr hilft |
|
Das Gerichtliches Mahnverfahren folgt auf vorangegangene vorgerichtliche Maßnahmen ( Inkasso-Mahnschreiben, Call Collect, Anwalt-Mahnschreiben).
Sobald am Ende des gerichtlichen Mahnverfahrens - das unsere Vertragsanwälte durchführen - ein vollstreckbarer Titel gegen Ihren Schuldner vorliegt, kann die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner betrieben werden.
Vereinfachtes, schematische Darstellung |
|
| Vereinfachte Ablaufbeschreibung |
|
 |
 |
Ihr Schuldner hat wider Erwarten nicht im Rahmen des Verfahrensschrittes Anwalt-Mahnschreiben gezahlt. |
 |
Wir informieren Sie in Ihrem DebitManager über alle im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens entstehenden Kosten. |
 |
Sie bestätigen die Übernahme in den Verfahrensschritt Gerichtliches Mahnverfahren. |
 |
Der beim zuständigen Amtsgericht beantragte Mahnbescheid wird daraufhin Ihrem Schuldner zugestellt. |
 |
Nach Vorliegen des Vollstreckungsbescheides werden Vollstreckungsmaßnahmen gegen Ihren Schuldner durchgeführt. Hierbei können weitere Kosten - für z. B. den Gerichtsvollzieher - entstehen. |
 |
Sie erhalten in Ihrem DebitManager vor Durchführung einzelner Maßnahmen eine Information über die Höhe der jeweiligen Kosten und der Kosten im Nichterfolgsfall.
Erst nachdem Ihre Bestätigung vorliegt wird die jeweilige Maßnahme durchgeführt. So ist sichergestellt, dass nur dann Kosten entstehen, wenn Sie dies auch wünschen. |
 |
Erste Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos:
Im Rahmen des atriga Inkassoverfahrens erfolgt auf Ihren Wunsch hin die Übernahme in den Verfahrensschritt Einziehungsverfahren. |
 |
Sollte Ihr Schuldner wider Erwarten Einspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid einlegen, so steht Ihnen der atriga Vertragsanwalt zur Durchführung des Klageverfahrens zur Verfügung. |
|
| nach oben |
Sie zahlen zu Beginn des atriga Inkassoverfahrens lediglich einen geringen Auslagenvorschuss, der Ihnen nach Zahlung durch den Schuldner erstattet wird.
Die weiteren Kosten des atriga Inkassoverfahrens stunden wir Ihnen für die Dauer des Verfahrens, bis Ihr Schuldner diese bezahlt. |
|
|
© atriga GmbH, Langen. Alle Rechte sowie Änderungen vorbehalten. Alle Inhalte ohne Gewähr. |
|
 |
 |
Sie haben Fragen? |
|
 |
 |
Schauen Sie einfach in unsere

FAQ.
Nicht gefunden, was Sie suchen?
Wir sind jederzeit gerne für Sie da.

Email-Kontakt

 |
(06103) 3746-999 |
|
 |
|
|