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atriga Inkasso |
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Ihr Schuldner hat bis zum Vorliegen eines vollstreckbaren Titels (z. B. notarielles Schuldanerkenntnis, Vollstreckungsbescheid oder Urteil) die Schuld nicht vollständig gezahlt. Zu diesem Zeitpunkt ist Ihr Schuldner aber nicht in der Lage, die Schuld zu begleichen, was auch durch die ggf. gegen Ihren Schuldner durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bestätigt wird. Daher ist eine fortwährende Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Schuldners erforderlich.
Vereinfachtes, schematisches Ablaufsdiagramm |
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| Ablauf |
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Ihr Schuldner hat bis zum Vorliegen eines vollstreckbaren Titels (z. B. notarielles Schuldanerkenntnis, Vollstreckungsbescheid oder Urteil) die Schuld nicht vollständig gezahlt. |
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Ist Ihr Schuldner zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, die Schuld zu begleichen, erfolgt auf Ihren Wunsch hin die Übernahme in den Verfahrensschritt Einziehungsverfahren. |
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Wir überwachen während der gesamten Gültigkeitsdauer des vollstreckbaren Titels (wenn nötig bis zu 30 Jahren) die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Schuldners. Im Falle einer Verbesserung kann sofort mit der Einziehung der Forderung begonnen werden. |
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Im Rahmen des Einziehungsverfahrens übernehmen wir alle Kosten der erforderlichen Maßnahmen. Sie zahlen lediglich im Erfolgsfall eine Erfolgsprovision. |
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Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Konditionen & Preise. |
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